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Zuletzt aktualisiert: 02. Oktober 2025

MUTHEA

Bundesvereinigung deutscher Musik- und Theater-Fördergesellschaften e.V.


SATZUNG

§ l - Name, Sitz, Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen „MUTHEA Bundesvereinigung deutscher Musik- und Theater - Fördergesellschaften e.V."
Er ist zur Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg anzumelden.
(2) Sitz des Vereins ist Berlin.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 - Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit

(1) Zweck des Vereins ist die Förderung kultureller Zwecke, namentlich des Theater- und Konzertwesens in Deutschland.
(2) Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- die Unterstützung der Theater, Bühnen und Orchester in der Bundesrepublik bei der Beschaffung von Mitteln für Investitionen und Inszenierungen sowie durch Vergabe von Zuschüssen.
- Unterstützung der Theater, Bühnen und Orchester der Bundesrepublik Deutschland bei deren Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere auf überregionaler Ebene, um das Interesse der Bevölkerung an der Arbeit der Theater, Bühnen und Orchester zu wecken, zu erhalten und zu erhöhen.
Die Mittelvergabe erfolgt im Sinne des § 58 Nr. 2 der Abgabenordnung.
(3 ) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(4 ) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(5) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

.....

Die vollständige Satzung kann hier als pdf-Dokument geladen werden.

Kategorie: Statische Texte über die MUTHEA
Zuletzt aktualisiert: 20. September 2014

 

MUTHEA - Beitragsordnung

 

Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12. Mai 2007 in Leipzig wird die
bisherige Beitragsordnung von 2001 wie folgt geändert:

Ab 2008 beträgt der Jahresbeitrag für alle Mitglieder einheitlich € 100,00.

Für das Jahr 2007 gelten folgende Übergangsreglungen:

1. Mitglieder entrichten für 2007 den Beitrag noch auf der Grundlage der bisherigen Beitragsordnung.

2. Gesellschaften, welche 2007 ihren Aufnahmeantrag in die MUTHEA stellen entrichten in 2007 den Beitrag in Höhe von € 100,00.

 

Die Bankverbindung der MUTHEA e.V. lautet:
Institut: Brandenburger Bank

IBAN: DE 33 16062073 000 6098959

BIC: GENODEF1BRB

Stand: 20. September 2014

 

 

Michael Werner
Schatzmeister

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