MUTHEA e.V.

Bundesvereinigung deutscher

Musik- und Theater-Fördergesellschaften e.V. 

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Kultur ins Grundgesetz

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von Dr. Michael Jungrichter
erschienen am 12. Februar 2021

kulturinsgrundgesetz2Als Vorsitzender der Schweriner Theaterfreunde möchte ich die MUTHEA- Mitgliedsgesellschaften auf eine seit Dezember laufende Petition zum Thema „Kultur ins Grundgesetz“ aufmerksam machen und bitten, sich an dieser Aktion zu beteiligen sowie die Petition möglichst zu unterschreiben. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitglieder über diese Möglichkeit der aktiven Unterstützung der Kulturträger- und aktivisten in der ganzen Bundesrepublik.

Die Autoren dieser Petition weisen meiner Meinung nach zu Recht und begründet darauf hin, dass Kultur als Grundrecht in das Grundgesetz gehört. Genauso sollte Kultur von einer freiwilligen zu einer Pflichtaufgabe in den Bundesländern und deren kommunalen Vertretungen werden.

Gerade in der Corona-Pandemiezeit wird deutlich, dass durch die Beschränkungen die Kulturangebote überall schmerzlich vermisst werden. Es ist zu befürchten, dass künftig wegen des Ausgleichs der vielen notwendigen finanziellen Unterstützungsmaßnahmen durch die öffentliche Hand bei der Förderung der Kultur und deren „Machern“ in den öffentlichen Haushalten gespart werden wird.
Dazu darf es nicht kommen, denn Kultur ist für die Bürger auch ein „Lebensmittel“.

Deshalb bitte ich die MUTHEA-Mitgliedsvereine, sich mit dem Anliegen und dem Inhalt der Petition zu befassen. Möglich wird das im Internet auf der Seite

www.kulturinsgrundgesetz.de

Diese Petition reiht sich in den Grundsätzen ein in andere Aktivitäten von Kulturaktivisten wie zum Beispiel die der Petition von MUTHEA und die Aufrufe von DAKU.