MUTHEA e.V.

Bundesvereinigung deutscher

Musik- und Theater-Fördergesellschaften e.V. 

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Schwerin

Theaterpakt geschlossen

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von Dr. Michael Jungrichter
erschienen am 17. September 2018

Es geht um die Zukunft der 4 Standorte der Theater in Mecklenburg-Vorpommern

schwerin grosses hausVor wenigen Wochen hat die Landesregierung auf Initiative der Ministerpräsidentin Manuela Schwesig mit den beteiligten Partnern, das sind zuständigen Minister, die Theaterintendanten, die Landräte und Bürgermeister einen Theaterpakt abgeschlossen, der die Zukunft der 4 Standorte der Theater in Mecklenburg-Vorpommern sichern soll. Das Land stockt die bisherigen Zuschüsse von 36 Mio € auf 40 Mio.€ jährlich auf. Wichtige Festlegungen sind neben der Erhöhung der Landeszuschüsse die künftige jährliche Dynamisierung um 2,5 % derselben, die Rückkehr zu Flächentarifverträgen und das Angebot der vollständigen Übernahme des Schweriner Theaters in die alleinige Trägerschaft des Landes. Damit sind die früheren Reformpläne, die Fusionen beinhalteten, endgültig vom Tisch. Jetzt kommt es auf die endgültige Arbeit an der Ausgestaltung des Paktes an.

Hier ist der Original-Text der Vereinbarung:

Gemeinsame Absichtserklärung: Theaterpakt für die Mehrspartentheater des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2018 bis 2028

Die Landesregierung und die kommunalen Träger verfolgen gemeinsam das Ziel, viel­fältige, hochwertige Theaterangebote an allen bisherigen Standorten zu sichern und hierfür nachhaltige und finanzierbare Strukturen zu schaffen, in denen eine dem Flä­chentarif angenäherte Bezahlung möglich ist. Die hieraus entstehenden Lasten tragen Land und Kommunen gemeinsam.

Im Ergebnis der Verhandlungen werden folgende Rahmenbedingungen für alle Mehr­spartentheater angeboten:

1. Der zu ermittelnde Gesamtzuschuss (Land, kommunale Träger, FAG) wird ab 2019 um jeweils 2,5 % p.a. in allen Mehrspartentheatern erhöht. Der sich durch die Dynamisierung ergebende Mehraufwand wird im Verhältnis 55 % (Land) zu 45 % (Träger) geteilt. Darüber hinausgehende Kostensteigerungen sind durch die Träger der Theater zu tragen.

2. Das Land bietet an, tarifliche Steigerungen gegebenenfalls schrittweise bis hin zum Flächentarifvertrag für alle Mehrspartentheater durch Übernahme der not­wendigen Mehrkosten im Verhältnis 55 % (Land) zu 45 % (Träger) bereits ab 2018 anteilig zu finanzieren. Bei Orchester und Chor sind die tatsächlich regelmäßig aktuellen Größen der Klangkörper und die daraus folgende Einordnung gemäß TVK1 (für Chor abgeleitet NV-Bühne) ausschlaggebend. Bisherige Vereinbarun­gen bleiben hiervon unberührt. Die Theatergesellschaften weisen dazu die entste­henden Mehrkosten aus, die abschließend durch das Land (BM/FM) unter Berück­sichtigung der nachfolgenden Regelungen zu verifizieren sind. Die Träger haben dazu einen nachvollziehbaren Stellenplan vorzulegen und nachzuweisen, dass trotz vereinbarter struktureller und finanzieller Maßnahmen die Tarifsteigerung nicht aus eigener Kraft der Theater dargestellt werden kann. Weitere Einzelheiten für ein möglichst unbürokratisches Verfahren werden zwischen BM und FM abge­stimmt.

3. Die landesseitige Finanzierung der Theater wird künftig vollständig im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gebündelt und als Zuweisung auf Grundlage eines Theatererlasses ausgereicht. Hierzu ist in Verbindung mit Nr. 1 der bisherige Vorwegabzug für die Theater aus dem FAG unter Anpassung des Gleichmäßig­keitsgrundsatzes (Beteiligungsquote) herauszulösen.

4. Das Land wird sich in angemessenem Anteil und orientiert an den bisherigen Be­schlüssen des Kabinetts an erforderlichen Investitionen im Theaterbereich beteili­gen. Die bisherigen Hochrechnungen sind hierzu gegebenenfalls zu aktualisieren.

5. Der GSA werden zur Begleitung des Theaterpakts Prüfrechte in allen Theaterge­sellschaften eingeräumt.

6. Die beiden Theatergesellschaften im östlichen Landesteil werden gemeinsame Maßnahmen im Wege der Kooperation durchführen. Zur Begleitung wird ein stra­tegischer Kooperationsrat zwischen beiden Gesellschaften eingesetzt.

7. Eine Annäherung der Vergütung beider Theatergesellschaften im östlichen Lan­desteil wird durch eine Erhöhung des Landeszuschusses für das TVP in Höhe von rund 544 T€ p.a. umgesetzt.

8. Beide Theatergesellschaften im östlichen Landesteil werden zusammen 30 Stellen schrittweise sozialverträglich bis spätestens 2025 abbauen. Die Träger weisen diese Stellen zeitnah, spätestens bis zum 31.07.2018 nach. Die Städte Neubran­denburg und Neustrelitz erhöhen rückwirkend ab 2018 den laufenden Zuschuss der TOG um je 400 T€. Die bisher durch die Städte Neubrandenburg und Neustre­litz in den Jahren 2016 und 2017 gebildeten Rückstellungen in einer Gesamthöhe von 1,6 Mio. € werden aufgelöst und zur Absicherung von Baukosten sowie zur theaterbezogenen Ausstattung am jeweiligen Standort verwendet (insbesondere für den Marstall).

9. Das Land bietet der Landeshauptstadt Schwerin sowie der Stadt Parchim und dem Landkreis Ludwigslust-Parchim die Übernahme der Gesellschafteranteile des Mecklenburgischen Staatstheaters nebst der kommunalen Finanzierungsanteile an. Für Schwerin entfällt im Gegenzug der Landeshauptstadtvertrag.