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Nothilfeprogramme für Kulturfördervereine

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von Dachverband der Kulturfördervereine Deutschlands e.V.
erschienen am 30. Oktober 2020

daku logoDer Dachverband der Kulturfördervereine in Deutschland (DAKU) informiert über Nothilfeprogramme für Kulturfördervereine.

Als Antwort auf die Corona-Pandemie stellen die Kulturstiftung der Länder und einzelne Bundesländer Kulturfördernden ein Angebot an Fonds, Krediten und sonstigen Hilfen zur Verfügung. Hier haben wir die uns bekannten Nothilfefonds aufgelistet, bei denen Sie Unterstützung für Ihren Verein in der Krise beantragen können.

NEU: BUNDESWEIT
Förderprogramm der Kulturstiftung der Länder
KULTUR.GEMEINSCHAFTEN
Antragsfrist: keine (Projektzeitraum endet am 31. August 2022)
Das Programm fördert die digitale Dokumentation (Social-Media, Podcast, Live-Stream, Bühnenaufnahmen) kultureller Inhalte, um diese weiterhin Publikum zur Verfügung stellen zu können. Dem DAKU wurde auf Nachfrage bestätigt, dass sich auch Kulturfördervereine bewerben können.

BRANDENBURG
Corona-Kulturhilfe
Antragsfrist: 31. Oktober 2020
Auf der Seite finden Sie die Förderrichtlinien (Kulturfördervereine werden auch gefördert) und das Antragsformular. Der Antrag wird per Mail versendet.

BREMEN
Bremen-Fonds
Antragsfrist: keine
Mittel aus dem Fonds können auch von Kulturfördervereinen beantragt werden. Allerdings werden sie gebeten, zunächst auf die Hilfsmaßnahmen des Bundes zurückzugreifen, da sich der Fonds hauptsächlich an Einzelkünstler richtet. Ansprechpartner zum Bremen-Fonds finden sie hier.

HAMBURG
Hamburg-Kredit-Liquidität
Antragsfrist: 18. Dezember 2020
Für Kulturfördervereine ist das Modul B relevant. Die Förderrichtlinien finden Sie hier, weitere Informationen hier.

HESSEN
Corona-Soforthilfe für Vereine
Antragsfrist: uns nicht bekannt
Informationen zu den Förderbedingungen des Programms „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ des Landes Hessen sowie das Antragsformular finden Sie hier.

MECKLENBURG-VORPOMMERN
Schutzfond MV Kultur
Antragsfrist: 31. Dezember 2020

Relevant für Kulturfördervereine ist die Säule drei des Fonds. Umfangreiche Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie auf der Website.

Soforthilfe-Fonds für Vereine
Antragsfrist: 30. November 2020
Machen Sie ihren Verein krisenfest. Anträge können ab sofort wieder gestellt werden!

NORDRHEIN-WESTFALEN
Kulturstärkungsfonds für Kultureinrichtungen
Antragsfrist: variiert je nach zuständiger Bezirksregierung
Informationen, die auch Kulturfördervereine einschließen, finden Sie unter Punkt eins auf der Website. Zuständig für die jeweiligen Anträge sind die Bezirksregierungen. Kontaktinformationen finden Sie hier.

Sonderprogramm Heimat 2020
Antragsfrist: 4. Dezember 2020, wird voraussichtlich bis 30. Juni 2021 verlängert
Das Programm fördert alle eigetragenen Vereine in NRW, die im Bereich Heimat, Tradition und Brauchtum tätig sind und nicht bereits durch ein anderes Programm gefördert werden bzw. gefördert werden können. Weitere hier.

SAARLAND
Vereint Helfen: Vereinshilfe Saarland
Antragsfrist: 31. Dezember 2020
Das Programm beinhaltet Unterstützungszahlungen und Liquiditätshilfen. Auf der Website finden Sie Förderrichtlinien und Ansprechpartner.

THÜRINGEN
Sonderfonds Vereine in Not
Antragsfrist: 1. Dezember 2020
Der Fonds richtet sich vor allem an Vereine im ländlichen Raum. Informationen zu den Förderrichtlinien und zur Antragstellungen finden Sie auf der Website.


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