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Sachsen liegt seit Jahren in den bundesweiten Bildungsvergleichen an der Spitze. Das hat es nicht zuletzt der täglich gelebten Kultur in vielen Bereichen der Gesellschaft zu verdanken.
Eine besondere Errungenschaft für Kunst und Kultur ist die einzigartige Finanzierung der nichtstaatlichen Kultureinrichtungen durch das Sächsische Kulturraumgesetz. Es wurde 1993 vom Sächsischen Landtag erlassen, im November 2004 im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD bis 2011 verlängert und schließlich hat der Landtag dieses äußerst wirksame Gesetz am 20 08.2008 entfristet und mit einer Finanzausstattung von mindestens 86,7 Mio. Euro versehen.
Ohne zwingende Notwendigkeit nimmt die CDU/ FDP-Regierung eine gravierende Kürzung der Zuwendungen vor. Sie stellt mit ihrer Haushaltspolitik die Verlässlichkeit der Landespolitik in Frage. Viele Bürger des Landes sehen dies als einen rechtswidrigen Eingriff in die Kulturkassen und in die Struktur des Kulturraumgesetzes mit ernsten Folgen, die sich noch in Jahren bemerkbar machen werden.
Der Haushaltsentwurf lässt andere Spielräume zu, so dass es nicht notwendig ist, gewachsene soziale und kulturelle Strukturen zu zerstören. Die Haushaltspolitik des Landes, die bewusst und gewollt die Wurzeln unserer Zukunft kappt, wird von Kulturschaffenden und Konsumenten der Kultur in breiter Front abgelehnt. Der Druck der betroffenen Bürger formiert sich in allen sächsischen Kulturräumen.