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Wichtige Änderungen für alle Vereine: neues Lastschriftverfahren

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von MUTHEA
erschienen am 22. März 2013

ab 1.2.2014 - SEPA: Jetzt handeln!


sepaZum 1. Februar 2014 werden die bisherigen Lastschrift- und Überweisungsverfahren ungültig. Vereine und Unternehmen müssen bis dahin ihre Systeme für SEPA-Zahlungen fit machen.

 

Dies gilt es zu erledigen:
• Ergänzung der Angaben auf Geschäftspapieren um IBAN und BIC
• Anpassung der Mitgliedsverwaltung, Finanzbuchhaltungssysteme und Zahlungsverkehrsanwendungen auf die neuen SEPA-Verfahren
• Erfassung von IBAN und BIC der Vereinsmitglieder oder Geschäftspartner in den entsprechenden Programmen (z. B. Mitgliedsverwaltung, Onlinebanking-Programm)
• Vor dem Einzug der Mitgliedsbeiträge oder Lastschriften ist Gläubiger-ID bei der Bundesbank zu beantragen und eine neue Inkassovereinbarung mit der Bank zu schließen
• Nutzung der SEPA-Lastschrift (bisherige Einzugsermächtigungen durch separate Mitteilung an den Zahlungspflichtigen in ein SEPA-Lastschrift-Mandat umdeuten)
• Die Fristen des SEPA-Lastschrift Verfahrens beachten.
Der Zeit- und Maßnahmenplan sollte so ausgerichtet sein, dass alle Überweisungen und Lastschriften rechtzeitig vor dem 1. Februar 2014 auf die SEPA-Zahlverfahren umgestellt sind.
Bei allen anstehenden Fragen rund um die SEPA-Migration in Ihrem Verein finden Sie Unterstützung bei dem Berater Ihrer Bank oder Sparkasse.


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